UNLINGEN (Druckversion)

Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen

Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Haben Sie einen GdB von 30 oder 40, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.

Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme

  • des Anspruchs auf Zusatzurlaub und
  • des Anspruchs auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.

Verfahrensablauf

Sie können die Gleichstellung schriftlich, mündlich oder telefonisch beantragen.

Fristen

Es gelten keine besonderen Fristen.

Unterlagen

  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamts im Landratsamt oder sonstigen Bescheid über Ihren GdB

Kosten

Der Antrag ist kostenfrei.

Sonstiges

Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  • § 2 Abs. 3 (Begriffsbestimmung)
  • §§ 151, 152 (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen)

Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.

Freigabevermerk

05.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
info(@)unlingen.de

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