Öffentliche Bekanntmachung - "Osterwiesen II" - Inkrafttreten der Satzungen - Bebauungsplan - Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Unlingen
Landkreis Biberach
Inkrafttreten der Satzungen
1. Bebauungsplan „Osterwiesen II“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Osterwiesen II“
Gemeinde Unlingen, Gemarkung Möhringen, Landkreis Biberach
Der Gemeinderat der Gemeinde Unlingen hat am 13.12.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Osterwiesen II“, Gemeinde Unlingen, Gemarkung Möhringen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Osterwiesen II“, Gemeinde Unlingen, Gemarkung Möhringen gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung im vollen Wortlaut können Sie hier herunterladen.