22.04.2022 - Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan "Bühlen" - Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan - Erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die öffentliche Auslegung d. Bebauungsplanentwurfs u. d. Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften
Hinweis:
Im Amtsblatt der letzten Woche wurde in der öffentlichen Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Bühlen“ und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Bühlen“ auf Grund eines technisch bedingten Druckfehlers der Lageplan unvollständig abgedruckt.
Deshalb erfolgt die vollständige öffentliche Bekanntmachung nochmals in der Amtsblatt-Ausgabe vom 22.04.2022. Die Frist wird deshalb - wie nachfolgend abgedruckt - entsprechend angepasst.
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Unlingen
Landkreis Biberach
Bebauungsplan „Bühlen“, Gemeinde Unlingen,
Gemarkung Unlingen
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Bühlen“, Gemeinde Unlingen, Gemarkung Unlingen
- Erneuter Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Unlingen hat zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühlen“, Gemeinde Unlingen, Gemarkung Unlingen und der Örtlichen Bauvorschriften „Bühlen“, Gemeinde Unlingen, Gemarkung Unlingen nach (dem neuen) § 13b BauGB in seiner öffentlichen Sitzung am 11.04.2022 beschlossen, für den im Planentwurf des Ingenieurbüros Funk vom 11.04.2022 dargestellten Bereich erneut nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB den Bebauungsplan „Bühlen“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen und nach § 74 LBO Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan erneut zu erlassen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Die öffentliche Bekanntmachung im vollen Wortlaut können Sie bis einschließlich 03.06.2022 hier herunterladen.
Bitte beachten Sie auch folgende Anlagen zum Bebauungsplanentwurf: