UNLINGEN (Druckversion)

Rathaus ab 17.01.2022 für den Publikumsverkehr geschlossen

Autor: Frau Besenfelder
Artikel vom 12.01.2022

Aufgrund der verschärften Corona-Regeln ist das Rathaus für Besucherinnen und Besucher nicht mehr frei zugänglich. Mit der neuesten Änderung der Corona-Verordnung gilt in den Alarmstufen seit dem 01.01.2022 für Gebäude kommunaler Verwaltung (Rathaus, Bürgeramt, Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Ortsverwaltung, Einwohnermeldeamt) die 3G-Regel, wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist.

Daher sollten Anliegen möglichst telefonisch, schriftlich oder elektronisch an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden.

Bei dringenden Angelegenheiten, die eine persönliche Anwesenheit erforderlich machen, können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung mit gültigem 3G-Nachweis ins Rathaus kommen. Dort werden Ihre Nachweise mittels einem Barcode-Scanner geprüft (für das Testergebnis bitten wir daher auch um einen Barcode).
Bitte beachten Sie auch, dass im Rathaus FFP2-Maskenpflicht gilt.

Für die Anliegen beim Bürgerbüro haben wir einen Außenschalter im Innenhof des Klosters eingerichtet. Bitte folgen Sie dazu den Hinweispfeilen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
info(@)unlingen.de

http://www.unlingen.de//rathaus-service/aktuelles-aus-dem-rathaus