Führerschein Umtauschpflicht
Artikel vom
22.09.2022
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, bis 2033 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Alle weiteren Informationen zur Umtauschpflicht der alten Führerscheine PKW und Motorrad entnehmen Sie bitte diesem Plakat.
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