Mindestlohn durchsetzen
Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns. Sie kann Einsicht in Geschäftsunterlagen wie Arbeitsverträge nehmen und die Erstellung von Dokumenten von Arbeitgebern verlangen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 sanktioniert werden. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die Mindestlohn-Hotline:
- per Telefon: 030 602 800 28; Montag bis Donnerstag 8:00 - 20:00 Uhr
- per Fax: 0228 99 527-2965
- per E-Mail: mindestlohn@buergerservice.bund.de
Bei Beschwerden, die eine Einschaltung des Zolls notwendig machen, werden Sie direkt an die jeweilige Stelle des Zolls vermittelt.
Daneben haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Mindestlohnanspruch beim zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen.
Fristen
keine
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Zuständigkeit
das Hauptzollamt
Vertiefende Informationen
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
info(@)unlingen.de
service-bw
Das Serviceportal des Landes bietet Unternehmen und Bürgern Hilfestellungen und Informationen in allen Lebenslagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von service-bw unter www.service-bw.de.