UNLINGEN (Druckversion)

Melderegister - Online-Auskunft beantragen

Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, können Sie bestimmte Daten aus dem Melderegister online abfragen.

Sie erhalten folgende Daten der gesuchten Person:

  • Vor- und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschriften,
  • gegebenenfalls die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist.

Verfahrensablauf

  • Rufen Sie die Online-Auskunft auf.
  • Identifizieren Sie sich.
  • Geben Sie die Daten der gesuchten Person ein.
  • Nach Zahlung erhalten Sie ein PDF-Dokument mit den gewünschten Daten in Ihr Servicekonto-Postfach.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

Die anfallenden Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Gemeindegebühr: EUR 5,00 und
  • technische Betriebskosten: EUR 2,60 (zuzüglich Mehrwertsteuer).

Eine Suchanfrage wird Ihnen auch dann berechnet, wenn eine Melderegisterauskunft nicht erfolgen kann, weil die gesuchte Person beispielsweise nicht ermittelt werden konnte.

Die in Ihrem Fall konkret anfallenden Kosten werden im Laufe der Antragstellung berechnet und angezeigt.

Bearbeitungsdauer

sofort

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  • § 44 Einfache Melderegisterauskunft
  • § 49 Automatisierte Melderegisterauskunft

Zuständigkeit

Komm.ONE im Auftrag der Städte und Gemeinden

Vertiefende Informationen

Keine

Freigabevermerk

Stand: 27.02.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
info(@)unlingen.de

service-bw

Das Serviceportal des Landes bietet Unternehmen und Bürgern Hilfestellungen und Informationen in allen Lebenslagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von service-bw unter www.service-bw.de.

http://www.unlingen.de//rathaus-service/serviceportal-bw/dienstleistungen