Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Es muss von allen Personen, die bezüglich des von der Namensänderung betroffenen Rechts im Grundbuch stehen, unterschrieben werden.
- Fügen Sie dem Antragsformular die erforderlichen Nachweise im Original bei.
- Schicken Sie das Formular per Post an die zuständige Stelle. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
- Sofern weitere Unterlagen oder sonstige Ergänzungen erforderlich sein sollten, wird sich die für die Eintragung der Namensänderung/-berichtigung zuständige Person mit Ihnen nach Antragstellung in Verbindung setzen
Fristen
Keine.
Unterlagen
- Nachweise über die Namensänderung im Original
Beispiel: Eheurkunde, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug
Kosten
Keine.
Sonstiges
Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
Rechtsgrundlage
- § 12c
- § 71 ff.
Zuständigkeit
Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.
Freigabevermerk
06.10.2021 Justizministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
info(@)unlingen.de
service-bw
Das Serviceportal des Landes bietet Unternehmen und Bürgern Hilfestellungen und Informationen in allen Lebenslagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von service-bw unter www.service-bw.de.