Fahrerlaubnis
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen sie durch einen Führerschein nachweisen.
Sie müssen sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. In beiden Bereichen müssen Sie eine Prüfung ablegen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholen. Das ist frühestens nach zwei Wochen möglich. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Mofaprüfbescheinigung beantragen
- Führerschein beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
- Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Eine Karteikartenabschrift beantragen
Freigabevermerk
Verkehrsministerium Baden-Württemberg 03.07.2023
Kontakt
Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
info(@)unlingen.de
service-bw
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