UNLINGEN (Druckversion)

Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen

Sie haben einen ausländischen Führerschein?

Hier erfahren Sie, ob dieser weiterhin in Deutschland gültig ist:

  • EU-Führerscheine: Ihr ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt.
    Außerdem können Sie unter erleichterten Bedingungen einen deutschen Führerschein erhalten.

Achtung: Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse C oder D einschließlich deren Anhänger- und/oder Unterklassen umtauschen und gleichzeitig verlängern lassen möchten, müssen Sie einen Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung vorlegen.

  • Führerscheine aus den übrigen Staaten: Sie müssen den ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

Achtung: Ihr ausländischer Führerschein wird mit Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag der Einreise ungültig. Dann dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug mehr fahren.

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 27.07.2023

Kontakt

Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
info(@)unlingen.de

service-bw

Das Serviceportal des Landes bietet Unternehmen und Bürgern Hilfestellungen und Informationen in allen Lebenslagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von service-bw unter www.service-bw.de.

http://www.unlingen.de//rathaus-service/serviceportal-bw/lebenslagen