Kenntnisgabeverfahren
Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.
In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.
In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.
Rechtsgrundlage
- § 51 Kenntnisgabeverfahren
Freigabevermerk
22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Kontakt
Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
info(@)unlingen.de
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