UNLINGEN (Druckversion)

Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler

An die Berufsausübung als Entwurfsverfasser sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ihrem Antrag müssen Sie Unterlagen beifügen, die das Vorliegen der Voraussetzungen nachweisen. So benötigen Sie beispielsweise einen Nachweis über Ihre Berufsqualifikation (z.B. eine Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss).

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 28.01.2020 freigegeben.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
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service-bw

Das Serviceportal des Landes bietet Unternehmen und Bürgern Hilfestellungen und Informationen in allen Lebenslagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von service-bw unter www.service-bw.de.

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