UNLINGEN (Druckversion)

Änderung von Einträgen

Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.

Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.

Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
info(@)unlingen.de

service-bw

Das Serviceportal des Landes bietet Unternehmen und Bürgern Hilfestellungen und Informationen in allen Lebenslagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von service-bw unter www.service-bw.de.

http://www.unlingen.de//rathaus-service/serviceportal-bw/lebenslagen