Steuerliche Aspekte
Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Es gibt verschiedene Arten von Steuern, die für Sie in Betracht kommen, zum Beispiel:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer
Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es legt auch fest, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.
Ausführliche Informationen zu
- Steuerarten,
- Gewinnermittlung und
- zur Pflicht, Bücher zu führen
bietet Ihnen das Kapitel "Steuerliche Aspekte" der Lebenslage "Unternehmen gründen".
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Einkommensteuer
- Einkommensteuer - Erklärung abgeben
- Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
- Körperschaftsteuer - Erklärung abgeben
- Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- ministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 19.06.2017 freigegeben.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
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service-bw
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