Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)
Geschäfte zur angemessenen Deckung des täglichen Bedarfs der Familie kann jeder Lebenspartner oder jede Lebenspartnerin - mit Wirkung für beide - alleine vornehmen.
Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin bestellt hat.
Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf den Lebensbedarf der Familie.
Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin haften Sie beispielsweise nicht.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 27.01.2023
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeindeverwaltung Unlingen
Kirchgasse 11
88527 Unlingen
Telefonnummer: 07371 9305-0
Faxnummer: 07371 9305-50
info(@)unlingen.de
service-bw
Das Serviceportal des Landes bietet Unternehmen und Bürgern Hilfestellungen und Informationen in allen Lebenslagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von service-bw unter www.service-bw.de.