Briefwahl Online beantragen
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Briefwahl Online beantragen
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine mündlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Telefonische Antragsstellungen sind nicht möglich.
Wir bieten Ihnen hier über das Internet die elektronische Beantragung eines Wahlscheines an. Beim Aufruf der Wahlscheinbeantragung müssen Sie das Online-Formular ausfüllen.
Hierbei sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Hand haben. Zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Daten müssen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer angeben. Diese finden Sie auf der Vorderseite des Schreibens auf der rechten Seite.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt an uns übertragen. Nach dem Abschicken der Antragsdaten erfolgt eine automatische Prüfung. Wurden Ihre Daten nicht korrekt eingegeben oder sind Sie z. B. im Wählerverzeichnis gestrichen oder aus anderen Gründen nicht mehr wahlberechtigt, erscheint eine Warnmeldung am Schluss und eine Identifikationsnummer, die Sie sich bitte notieren und uns angeben.
Sollte Ihnen Ihre Wahlbezirks- bzw. Wählernummer nicht vorliegen, bitten wir Sie die Wahlscheinbeantragung in einer anderen Form (schriftlich oder elektronisch) vorzunehmen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
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Onlinebeantragung
der Briefwahlunterlagen
Bitte beachten Sie:
Dieser Online-Dienst steht Ihnen bis Donnerstag, 20.02.2025 um 12:00 Uhr zur Verfügung. Auf Grund der Bearbeitungszeit kann die Briefwahl danach nur noch direkt im Bürgerbüro beantragt werden.
Ihre Ansprechpartnerin für die Briefwahl im Bürgerbüro:
Miriam Blumenthal
Telefonnummer: 07371 9305-17
Faxnummer: 07371 9305-417
E-Mail schreiben
Hinweise zur Briefwahl
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen, bitten wir folgendes zu beachten:
- Ihre Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18:00 Uhr (Ende der Wahlzeit) am Wahlsonntag, 23.02.2025 beim Rathaus Unlingen, Kirchgasse 11, 88527 Unlingen eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht mehr berücksichtigt werden.
- Für die rechtzeitige Rücksendung sind die Briefwählerinnen/Briefwähler selbst verantwortlich.
- Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Post-Briefkästen eingeworfen werden, von der Deutschen Post AG eventuell nicht mehr am Wahlsonntag zugestellt werden können.
Damit sichergestellt ist, dass die Stimmabgabe bei der Briefwahl berücksichtigt werden kann, sollte der Wahlbrief deshalb in den letzten Tagen vor der Wahl unbedingt beim Bürgermeisteramt Unlingen, Kirchgasse 11 in den Briefschalter eingeworfen werden. Eine Leerung erfolgt auch hier am Wahltag um 18:00 Uhr.