Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragen
Das Finanzamt überprüft im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag höher ist als der Anspruch auf Kindergeld. Teil dieses Freibetrages ist der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.
Höhe:
- 1.464 Euro, wenn Sie alleine eine Einkommensteuererklärung abgeben
- 2.928 Euro, wenn Sie mit dem anderen Elternteil zusammen eine Einkommensteuererklärung abgeben
Hinweis: Der Freibetrag wird jeweils zur Hälfte auf die Eltern aufgeteilt. Leben die Eltern getrennt und hat ein minderjähriges Kind seinen Wohnsitz nur bei einem Elternteil, kann dieser auf Antrag den hälftigen Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres, wird der Freibetrag gezwölftelt und anteilig berücksichtigt.
Ein Eintrag in den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und damit die Berücksichtigung bei Ihrer monatlichen Lohnabrechnung erfolgt nur unter denselben Voraussetzungen wie beim Kinderfreibetrag.
Verfahrensablauf
Sie müssen keinen Antrag stellen.
Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.
Übertragung:
Dies müssen Sie auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung beantragen.
Können Sie einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal während des laufenden Kalenderjahres bilden lassen, weil Sie kein Kindergeld ausgezahlt bekommen, müssen Sie ihn beim Finanzamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Das Finanzamt kann Ihnen auch sagen, ob sich die Eintragung in Ihrem Fall lohnt.
- Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2024 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2023 erhöhten Freibetrag berücksichtigen lassen, verwenden Sie den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“
- mit Anlagen.
- Wenn Sie für 2024 höchstens den Freibetrag beantragen, der schon für das Kalenderjahr 2022 ermittelt wurde, verwenden Sie nur den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" ohne Anlagen.
- Die Freibeträge können Sie für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahre beantragen.
Fristen
Anträge auf Bildung eines Steuerfreibetrags oder eines höheren Freibetrags als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal müssen Sie bis spätestens 30. November des Jahres stellen.
Unterlagen
- Angaben zu den Kindern in der Steuererklärung („Anlage Kind“)
- eventuell Nachweise über die Erstausbildung von volljährigen Kindern
Kosten
keine
Sonstiges
Sie können den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt elektronisch übermitteln. Für die elektronische Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.
Rechtsgrundlage
- § 32 (EStG) Kinder, Freibeträge für Kinder
- § 39 (EStG) Lohnsteuerabzugsmerkmale
Zuständigkeit
das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen
Vertiefende Informationen
- Broschüre "Steuertipps für Familien"
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
08.12.2023 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums