Förderprogramm "Inhouse-Schulung" - Weitergabevertrag abschließen
Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern. Hierzu wurden im Vorfeld identifizierte Digitalisierungsthemen in Bausteinen zusammengefasst. Jede Kommune hat die Möglichkeit, sich individuell eine maximal 3-tägige Inhouse-Schulung aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen.
Inhouse-Schulungen werden von folgenden Bildungsträgern angeboten:
- Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
- Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg)
Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
- Geben Sie die Mitglieder des Zusammenschlusses an.
- Wählen Sie den gewünschten Bildungsträger aus.
- Unabhängig davon, ob 3 Schulungstage am Stück oder zeitversetzt einzeln gebucht werden sollen oder gebucht wurden, ist nur der Abschluss eines Weitergabevertrages notwendig.
- Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigte Inhouse-ID für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
- Nach Erhalt der ID können Sie mit den Bildungsträgern für eine gemeinsame Schulungsterminfindung und Inhaltsabsprache Kontakt aufnehmen.
- Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Gebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.
Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie bei der Stabstelle Digitalisierung des Städtetag Baden-Württemberg (E-Mail: digitallotsen@staedtetag-bw.de).
Fristen
Keine
Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel 5 bis 10 Kalendertage
Sonstiges
Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Verwaltungsvorschriften Finanzministerium zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
- Zu § 44 Absatz 1 Nummer 12
Zuständigkeit
Stabsstelle Digitalisierung des Städtetags Baden-Württemberg
Freigabevermerk
16.06.2023
Städtetag Baden-Württemberg